Netzpartner

Auf uns als Netzpartner können Sie sich verlassen.

Hier finden Sie sämtliche Informationen und Dokumente, die Sie für den Zugang und die Nutzung der Erdgasnetze in Herford, Enger und Hiddenhausen benötigen.

Marktraumumstellung: Informationen für Transportkunden

Für Transportkunden in unserem Netzgebiet ändert sich die bilanzielle Abwicklung auf der Basis der aktuellen Kooperationsvereinbarung Gas (KoV). Mit dem für uns zuständigen Fernleitungsnetzbetreiber wurde der Umstellungsfahrplan so weit präzisiert, dass wir bereits heute den technischen Umstellungszeitpunkt benennen können.

Direkt zum Umstellungsfahrplan

Das Gasnetz

Damit Erdgas zuverlässig in die Häuser gelangt, ist ein sicherer Netzbetrieb Voraussetzung. Dieser umfasst im Wesentlichen die Instandhaltung, Wartungsaufgaben, Serviceeinsätze, Konzeption des Netzes und natürlich die sichere Energieversorgung rund um die Uhr. In Herford, Enger und Hiddenhausen sind die Stadtwerke Herford Erdgasnetzbetreiber.

Beschreibung des Gasnetzes nach § 23 c Abs. 4 Nr. 1-5 EnWG (Stand 31.12.2023)
Versorgte Bereiche des Gasnetzes nach § 23c Abs. 6 Nr. 4 EnWG

Regeln für den Anschluss und Zugang anderer Anlagen und Netze an das Gasnetz der Stadtwerke Herford GmbH nach § 23 c Abs. 6 Nr. 2 EnWG

Die Brennwerte

Brennwerte der letzten 24 Monate

Erdgasbrennwerte für die Brennwertgebiete "Herford, Hiddenhausen" und "Enger" im Marktgebiet Trading Hub Europe lauten nach § 23 c Abs. 6 Nr. 1 EnWG wie folgt:

Brennwerte der letzten 24 Monate

Die Brennwerte

Erdgasbrennwerte für die Brennwertgebiete "Herford, Hiddenhausen" und "Enger" im Marktgebiet Trading Hub Europe lauten nach § 23 c Abs. 6 Nr. 1 EnWG wie folgt:

Messgeräteverwender

Messgeräteverwender nach § 33 Abs. 2 MessEG

Das novellierte und zum 01.01.2015 in Kraft getretene Mess- und Eichgesetz sieht einige neue Pflichten vor, die auch die Verwendung von Messwerten betreffen. Messwerte werden insbesondere dann verwendet, wenn sie im geschäftlichen Verkehr einer Abrechnung zugrunde liegen. Insofern sind diese neuen Vorgaben auch in unserem Verhältnis zu beachten.

Der Messwertverwender unterliegt nach § 33 Abs. 2 Mess- und Eichgesetz insbesondere einer Kontrollpflicht. Er hat sich im Rahmen seiner Möglichkeiten zu vergewissern, dass das Messgerät die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und sich vom Messgerätverwender bestätigen lässt, dass er seine Verpflichtungen erfüllt.

Neue Anforderungen an das Verwenden von Messgeräten

Der Grundversorger

Nach § 36 Abs. 2 EnWG wurde für den Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2027 die Stadtwerke Herford GmbH als Grundversorger im Gasnetz der Stadtwerke Herford GmbH ermittelt. Ermittlungszeitpunkt hierfür war der 01.07.2024.

Nach § 36 Abs. 2 EnWG wurde für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2024 die Stadtwerke Herford GmbH als Grundversorger im Gasnetz der Stadtwerke Herford GmbH ermittelt. Ermittlungszeitpunkt hierfür war der 01.07.2021.

Hier geht es zum Grundversorgungsangebot der Stadtwerke Herford GmbH:

EDIFACT

Verschlüsselung und Signatur

Die Stadtwerke Herford GmbH, in der Funktion als Netzbetreiber, hat die Verschlüsselung und Signatur im EDIFACT- Datenaustausch eingeführt. Dies gewährleistet eine gesicherte Kommunikation via E-Mail zwischen den Stadtwerken Herford und allen Marktteilnehmern. Der Datenaustausch wird ausschließlich mit dem Verschlüsselungsverfahren S/MIME durchgeführt und mit Zertifikaten signiert. Die elektronischen Netznutzungsrechnungen (INVOICE) werden mit einer qualifizierten Signatur versehen. Die Zertifikate der Stadtwerke Herford GmbH stehen Ihnen nachfolgend zur Verfügung.

Zertifikat-Dateien zum Download (zip):
netznutzung@edifact.stadtwerke-herford.de bis 2026

Ansprechpartner Netznutzung

Vertragswesen, Marktkommunikation
Olaf Horst, Jörg Küppers

Netzabrechnung, Lieferantenwechsel
Jens Bergmeier, Benjamin Polloschek

Gerätemanagement
Jürgen Garl, Stefan Rinne