Marktraumumstellung (MRU) 2026

Allgemeine Fragen und Antworten

Bisher wurden die Gaskunden in Deutschland mit L-Gas aus den Niederlanden versorgt. Aufgrund rückläufiger Fördermengen wird die Versorgung deutschlandweit auf H-Gas umgestellt. Umstellung bedeutet, dass das transportierte Erdgas in einem Netzgebiet (Marktraum) von Erdgas der Gruppe L durch Erdgas der Gruppe H ersetzt wird.

Grundlegendes und Termine

Was bedeutet „Erdgasumstellung“ und warum muss sie durchgeführt werden?

  • Erdgaskunden in Deutschland werden bisher entweder mit L-Gas oder mit H-Gas versorgt. Derzeit strömt L-Gas durch die Leitungen im Netzgebiet der Stadtwerke Herford GmbH.
  • Die L-Gas-Versorgung wurde bislang hauptsächlich durch Importe aus den Niederlanden sichergestellt.
  • Da die Niederlande jedoch die Förderung reduzieren und in der Zukunft nicht mehr genug L-Gas zur Verfügung steht, wird in den nächsten Jahren die Versorgung deutschlandweit auf H-Gas umgestellt.
  • Aus der unterschiedlichen Beschaffenheit der Gasarten L- und H-Gas ergeben sich auch unterschiedliche Anforderungen an die Gasgeräte und -anlagen in Haushalten, Betrieben und der Industrie.
  • Alle Gasgeräte und -anlagen müssen an den Betrieb mit der neuen Erdgasqualität H-Gas angepasst werden.

Wer ist für die Erdgasumstellung zuständig?

Nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind die jeweiligen Netzbetreiber für die Erdgasumstellung zuständig, in Herford, Hiddenhausen und Enger also die Stadtwerke Herford. Dies gilt unabhängig davon, bei welchem Lieferanten die Kunden ihr Erdgas beziehen.

Was bedeutet das für Sie?

Die beiden Erdgasarten (L und H) unterscheiden sich in ihrem Brennwert und ihrer chemischen Zusammensetzung. Daher müssen alle Gasgeräte und -anlagen in Haushalten, Betrieben und der Industrie an die neue Gasart (H) angepasst werden. Nur so ist ein sicherer und effizienter Weiterbetrieb auch nach der Umstellung möglich.

Die Erdgasumstellung verläuft in zwei Schritten:

  1. Die von uns beauftragten Monteure erheben alle Gasgeräte in unserem Netzgebiet. Hierbei erfassen sie wichtige Gerätedaten (z.B. Gerätetyp, -hersteller sowie die CE-Kennzeichnung).
  2. Die im Anschluss erfolgende technische Anpassung kann somit optimal geplant und vorbereitet werden. In ca. 10 % der Fälle erfolgt zusätzlich eine stichprobenartige Qualitätskontrolle.

Welche Kosten kommen auf Sie zu?

Die Erhebung und die Anpassung der Gasgeräte sind für die Kunden kostenfrei. Die Kosten werden vom Netzbetreiber Übernommen, also von uns, und später auf alle Gaskunden deutschlandweit verteilt. Davon ausgenommen sind Kosten für mögliche Reparaturen, Geräteaustausch und Wartung, diese sind durch den Eigentümer zu tragen.

Wann wird die Erdgasumstellung in Herford durchgeführt?

  • Aufgrund seiner Größe wurde das Netzgebiet der Stadtwerke Herford GmbH in drei
  • Teilumstellungsgebiete aufgeteilt: Enger, Hiddenhausen und Herford.
  • Die Erhebung beginnt in allen Teilnetzgebieten voraussichtlich im Oktober/November 2024, die Anpassung im November 2025.
  • Der Schaltzeitpunkt, der Termin der tatsächlichen Umstellung, ist für Enger und Hiddenhausen der 14.04.2026 und für Herford der 27.05.2026

Wann geht es los?

Aufgrund seiner Größe wurde das Netzgebiet der Stadtwerke Herford GmbH in mehrere Umstellungsgebiete aufgeteilt.

Schaltbezirk 

Erhebung 

Anpassung 

Schaltzeitpunkt 

Enger 

04.11.2024 

17.11.2025 

14.04.2026 

Hiddenhausen 

04.11.2024 

17.11.2025 

14.04.2026 

Herford 

21.10.2024 

17.11.2025 

27.05.2026 

Was sind L- und H-Gas?

  • In Deutschland gibt es zwei verschiedene Gasarten: L-Gas und H-Gas.
  • Diese unterscheiden sich in ihrer chemischen Zusammensetzung und ihrem Brennwert.
  • Die Bezeichnung „L-“ steht dabei für „low calorific“ (niedriger Brennwert), „H-“ steht für „high calorific“ (hoher Brennwert).
  • Der Brennwert von H-Gas ist höher als der von L-Gas (rund 11,5 kWh/m³ zu 10 kWh/m³).

Ist Herford die einzige Region, die angepasst wird?

  • Mit L-Gas aus den Niederlanden werden heute ca. 23 % aller deutschen Haushalte und der regionalen Industrie versorgt.
  • Alle diese Haushalte und Industriebetriebe sind von der Umstellung betroffen.
  • Bis 2029 wird die Umstellung deutschlandweit ca. 5,2 Millionen Erdgaskunden betreffen.
  • Die Umstellung wird nicht für alle Netzgebiete gleichzeitig, sondern nach einem von den Ferngasleitungsnetzbetreibern vereinbarten Plan schrittweise umgesetzt.
  • L-Gas-Versorgungsgebiete befinden sich schwerpunktmäßig in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Bremen, Niedersachsen und der Region Mittelhessen sowie in Teilen Sachsen-Anhalts.

Wo finden sich gesetzliche Regelungen zur Erdgasumstellung?

  • Die gesetzliche Grundlage ist im Energiewirtschaftsgesetz (§19a) festgeschrieben.
  • Zusätzliche Informationen finden sich in der Kooperationsvereinbarung Gas, der Gasnetzzugangsverordnung und auf den Internetseiten der Verbände BDEW und DVGW sowie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.

Ablauf

Was bedeutet „Erhebung“ der Geräte?

Bei der Erhebung werden alle relevanten Eigenschaften der Gasgeräte (wie Gerätetyp und CE-Kennzeichnung) erfasst, um die spätere Anpassung optimal planen und vorbereiten zu können.

Wie lange dauert die Erhebung?

Die Erhebung dauert in der Regel ca. 30 – 45 Minuten pro Gerät.

Was bedeutet „Anpassung“ der Geräte?

  • Bei der Anpassung werden die Geräte technisch an die zukünftige Gasart angepasst.
  • In den meisten Fällen werden eine oder mehrere Düsen am Gerät ausgetauscht und danach eine Einstellung des Brenners vorgenommen.
  • Der Aufwand der Anpassung ist abhängig vom Gerätetyp.
  • Die Art des Gerätes hat z. B. auch Einfluss auf die Anzahl der zu wechselnden Düsen und der einzustellenden Regelarmaturen.

Wie lange dauert die Anpassung?

  • Die Anpassung dauert normalerweise ca. eine Stunde pro Gerät.
  • In Abhängigkeit vom jeweiligen Gerätetyp kann es in Ausnahmefällen zu einer längeren Anpassungsdauer kommen.

Muss die Heizung während der Anpassung abgeschaltet werden?

  • Grundsätzlich muss das Gerät für den Zeitraum der Anpassung außer Betrieb genommen werden.
  • Nach der Anpassung wird das Gerät sofort wieder in Betrieb genommen.
  • Der ordnungsgemäße Betrieb wird durch eine im Anschluss durchzuführende Abgasmessung dokumentiert.
  • Die Dauer der Abschaltung hängt vom Gerätetyp ab und sollte nur im Einzelfall 60 Minuten überschreiten.

Wie viele Termine in jedem Haushalt sind notwendig?

  • In der Regel sind zwei Besuche durch einen von uns beauftragten Monteur erforderlich.
  • Der erste Termin erfolgt zur Erhebung, in deren Rahmen alle im Haushalt betriebenen Gasgeräte erfasst werden.
  • Im zweiten Termin erfolgt dann die technische Anpassung, bei der die Geräte auf die zukünftige Gasart umgerüstet werden.
  • In einzelnen Fällen kann eine Qualitätskontrolle einen weiteren Besuch erforderlich machen.
  • Diese Qualitätskontrolle dient der Überprüfung aller durchgeführten Arbeiten.

Woran kann ich die legitimierten Personen erkennen?

  • Alle von uns beauftragten Firmen haben für ihre Mitarbeiter entsprechende Identifikationsmittel erhalten, mit denen sie sich vor Ort bei Ihnen ausweisen.
  • Sie erhalten in unserem Terminankündigungsschreiben ca. drei Wochen vor dem jeweiligen Termin weitere wichtige Sicherheitshinweise.
  • Bitte rufen Sie bei Zweifeln unbedingt unser Erdgasbüro an, bevor Sie Personen in Ihre Wohnung oder Ihr Haus lassen. Kontaktdaten Infobüro
  • Sollte eine Person versuchen, sich zu Haus oder Wohnung Zugang zu verschaffen, ohne die im Vorfeld mitgeteilten Kriterien zu erfüllen, sollte der Zutritt verweigert und sofort das Erdgasbüro und die Polizei kontaktiert werden.

Wird der Besuch der Monteure angekündigt?

Ja, die Besuche zur Erhebung und Anpassung sowie der eventuelle Besuch zur Qualitätskontrolle werden Ihnen mit einem Vorlauf von drei Wochen schriftlich angekündigt.

Wissen Installateure und Schornsteinfeger über die Umstellung Bescheid?

  • Alle Installateure, die bei den Stadtwerken Herford als Vertragsinstallateure gelistet sind, werden laufend informiert.
  • Alle Schornsteinfeger, die in Herford bekannt sind, werden kontinuierlich von den Stadtwerken Herford informiert.

Wer haftet, wenn das Gerät Probleme macht?

Die Haftung ist von der Fehlerursache abhängig. Diese wird nach Möglichkeit direkt vor Ort festgestellt.

Kann der Hersteller/ Installateur/ die Wartungsfirma des Kunden die Anpassung durchführen?

  • Dies ist davon abhängig, ob die von Ihnen bevorzugte Person oder Firma technisch in ausreichender Weise für die Anpassung geeignet ist.
  • Eine Rückmeldung an uns ist notwendig, nur so können wir nachvollziehen und sicherstellen, dass tatsächlich alle vorgesehenen Geräte im Netzgebiet angepasst wurden.
  • In der Regel müssen die Kosten dann von den Kunden selbst getragen werden.
  • Grundsätzlich ist zu empfehlen, die Umstellung durch das beauftragte Fachunternehmen durchführen zu lassen.

Kann der Monteur im Rahmen der Anpassung auch gleich eine Wartung am Gerät durchführen?

Es ist den beauftragten Anpassungsunternehmen untersagt, den Kunden weitere Dienstleistungen anzubieten. Es besteht ein Wettbewerbsverbot.

Wer ist für die Erhebung und Anpassung der Geräte zuständig?

Für die Erhebung und Anpassung der Gasgeräte ist nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) immer der örtliche Netzbetreiber, also die Stadtwerke Herford GmbH, zuständig. Dies gilt unabhängig davon, bei wem der Kunde sein Erdgas bezieht.

Können Termine geändert werden?

Ja, soweit erforderlich können Termine geändert werden

Kosten

Welche Kosten kommen auf den Kunden zu?

  • Wenn das Gasgerät anpassbar ist, entstehen dem Eigentümer keine unmittelbaren Kosten für die Erhebung und Anpassung seiner Gasgeräte (davon ausgenommen sind mögliche Kosten für Reparatur, Wartung oder Geräteaustausch, diese sind vom Geräteeigentümer zu tragen).
  • Die Kosten für die Erdgasumstellung werden zunächst durch den Netzbetreiber (Stadtwerke Herford) übernommen und später über die Netzentgelte auf alle Erdgaskunden in Deutschland verteilt.

Wer übernimmt die Kosten für Erhebung und Anpassung?

  • Der lokale Netzbetreiber ist zur Organisation und zur Kostenübernahme der Umstellung verpflichtet.
  • Die durch die Umstellung von L- auf H-Gas anfallenden Kosten werden entsprechend den Vorgaben aus § 19 a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) bundesweit verteilt.

Wer achtet darauf, dass die Kosten nicht zu hoch werden?

  • Die Kosten für die Umstellung müssen den zuständigen Regulierungsbehörden von den Verteilnetzbetreibern nachgewiesen werden.
  • Regulierungsbehörden sind je nach Größe des Netzbetreibers entweder die Landesregulierungsbehörden oder die Bundesnetzagentur.
  • Diese haben das Recht, unangemessene oder nicht zugehörige Kosten abzulehnen.

Welche Möglichkeiten der Kostenerstattung gibt es?

  • Es besteht nach § 19 a EnWG ein Anspruch auf 100 Euro für jedes Neugerät. Die Höhe der möglichen Bezuschussung ist abhängig vom Alter des Gasgerätes und unterliegt folgender Staffelung:

< 10 Jahre = 500 Euro

10, < 20 Jahre = 250 Euro
20, < 25 Jahre = 100

Erdgasgeräte

Warum muss jedes Gasgerät angepasst werden?

  • Die Mehrheit aller Gasgeräte ist speziell für die jeweilige Gasart eingestellt, mit der sie betrieben wird.
  • Nur so ist ein sicherer und effizienter Betrieb der Gasgeräte nach der Umstellung gewährleistet.
  • Bei einer Änderung der bezogenen Gasart muss auch das Gerät entsprechend angepasst werden.
  • Ansonsten kann es zu einer Beschädigung oder Zerstörung des Gerätes bis hin zu einer Gefährdung des Betreibers kommen.
  • Es gibt auch Gasgeräte, die für den Betrieb sowohl mit L- als auch mit H-Gas geeignet sind, ohne dass sie technisch angepasst werden müssen, etwa selbst-adaptive Gasthermen.
  • Sollte sich im Haushalt ein solches Gerät befinden, so wird das beauftragte Fachunternehmen dies bei der (in jedem Fall notwendigen) Erhebung feststellen und uns entsprechend informieren.

Kann jedes Gerät angepasst werden?

  • In den allermeisten Fällen ist eine Anpassung der Gasgeräte möglich.
  • Diese Beurteilung nehmen die von uns beauftragten Fachfirmen auf der Basis der relevanten technischen Daten vor.
  • In Fällen, in denen eine Anpassung nicht möglich ist, wird gesondert informiert und das weitere Vorgehen mit dem Kunden abgestimmt. Grundsätzlich kommt dies etwa bei sehr alten Gasgeräten vor.

Wir fahren ein Erdgasauto. Was müssen wir tun?

  • In diesem Fall müssen Sie in der Regel nicht aktiv werden.
  • Die Lambda-Sonde Ihres Gasmotors erkennt die Gasart anhand der Abgase
  • und stellt die Verbrennung entsprechend richtig ein.
  • Sie können wie bisher an jeder Tankstelle tanken.
  • Nur sehr alte Erdgasfahrzeuge verfügen noch nicht über eine automatische Einstellung.

Verändert sich der Wirkungsgrad meines Gerätes durch das neue Gas?

  • Nach der Umstellung ist der Wirkungsgrad der gleiche wie vorher.
  • Während der Umstellung kann es zu einer geringfügigen Abweichung kommen. Dieser Effekt ist temporär.
  • In Zukunft wird eine geringere Gasmenge für die gleiche Erwärmung benötigt.

Kann man sich weigern, ein Gerät anpassen zu lassen?

  • Nein. Wenn Gasgeräte auf Wunsch des Eigentümers nicht angepasst werden, muss aus Sicherheitsgründen der komplette Gasanschluss durch den jeweiligen Netzbetreiber gesperrt werden.
  • Aus einem Weiterbetrieb mit falschen Einstellungen oder Geräteteilen können Gefahren von einer Beschädigung oder Zerstörung des Gerätes bis hin zu einer Gefährdung des Betreibers entstehen.

Das Gerät hat Mängel. Was ist zu tun?

  • Wenn bei der Überprüfung des Gasgerätes Mängel festgestellt werden, hinterlässt das Fachunternehmen eine Mängelkarte. Diese beschreibt die Mängel und gibt eine Frist zur Behebung an.
  • Die Arbeiten müssen durch einen vom Kunden beauftragten Installateur durchgeführt werden.
  • Die Kosten für die Mängelbeseitigung trägt der Geräteeigentümer.

Was tun, wenn ein Gerät nicht angepasst werden kann?

  • Nach der durchgeführten Erhebung erhält der Kunde eine Mitteilung über seine Gasgeräte.
  • Den Austausch oder die Stilllegung eines nicht anpassbaren Gasgerätes muss der Geräteeigentümer auf eigene Kosten vornehmen.

Was bedeuten die Kennzeichnungen auf dem Gasgerät?

  • Die Kennzeichnungen wurden von der Erhebungs- oder Anpassungsfirma angebracht.
  • Sie gibt Aufschluss über die am Gerät vorgenommenen Messungen oder Einstellungen.
  • So sind andere Personen, die später am Gerät arbeiten (z.B. der Schornsteinfeger, der Installateur oder die Anpassungsfirma) sofort über den Einstellungszustand des Gerätes informiert.
  • Die Kennzeichnung ist vom Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) vorgegeben.

Müssen die Regelungen der Heizung nach der Anpassung neu programmiert werden?

  • Nein, nach der Anpassung laufen die Geräte genauso wie vor der Anpassung.
  • Alle Änderungen am Gerät werden durch die Anpassungsfirma vorgenom

Kann nach der Anpassung auf die jährliche Wartung der Anlagen verzichtet werden?

  • Nein, die Wartung der Gasgeräte muss, wie bisher, durch ein Vertragsunternehmen oder
  • durch ein zertifiziertes Vertragsunternehmen durchgeführt werden.
  • Die jährliche Wartung liegt weiterhin in der Verantwortung der Kund

Kann zwischen Erhebung und Anpassung ein neues Gerät gekauft werden?

  • Ja, das ist möglich.
  • Der Installateur erkennt an den Kennzeichen am Gerät, ob das Altgerät bereits erfasst wurde.
  • Der Gerätetausch muss der Stadtwerke Herford GmbH mitgeteilt werden. Bitte benutzen Sie dafür dieses Formular:

Gerätetausch (pdf)

Kann der Monteur im Rahmen der Anpassung auch gleich eine Wartung am Gerät durchführen?

Es ist den beauftragten Anpassungsunternehmen untersagt, den Kunden weitere Dienstleistungen anzubieten. Es besteht ein Wettbewerbsverbot.

Wer ist für die Erhebung und Anpassung der Geräte zuständig?

Für die Erhebung und Anpassung der Gasgeräte ist nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) immer der örtliche Netzbetreiber, also die Stadtwerke Herford GmbH, zuständig. Dies gilt unabhängig davon, bei wem der Kunde sein Erdgas bezieht.

Können Termine geändert werden?

Ja, soweit erforderlich können Termine geändert werden

Erdgasbüro

Sie haben Fragen zur Marktraumumstellung in Herford, Enger und Hiddenhausen? Fragen Sie unser Erdgasbüro:

Sie erreichen uns montags bis freitags jeweils von 8 bis 18 Uhr.