Grundwasserschutz

Der Schutz des Grundwassers ist ein Thema, dem sich alle beteiligten Akteure nur gemeinsam widmen können. Denn es geht um Ressourcen, die ganzheitlich und gebietsübergreifend betrachtet werden müssen. Seit 1994 kümmmern sich sechs Wasserversorgungsunternehmen und etwa 140 landwirtschaftliche Betriebe zusammen in der Wasserkooperation Herford-Bielefeld um dieses Thema.

Unsere Grün- und Blühflächen wirken!

Kooperation Landwirtschaft-Wasserwirtschaft

Seit 25 Jahren besteht aus diesem Grund die Kooperation Landwirtschaft-Wasserwirtschaft im Kreis Herford und dem Stadtgebiet Bielefeld. Sie ist ein freiwilliger Zusammenschluss der Land- und Wasserwirtschaft. Sechs Wasserversorgungsunternehmen und etwa 140 landwirtschaftliche Betriebe bilden dabei zusammen mit dem Westfälisch-Lippischen-Landwirtschaftsverband (WLV) und der Landwirtschaftskammer ein enges Netzwerk.

Eine grundwasserschonende Bewirtschaftung und gezielte Düngemaßnahmen tragen dazu bei, dass die Nitratgehalte im Grundwasser langfristig gesenkt werden können. Kooperationsberater Maximilian Meyer betreut und berät die Landwirte.

Die wichtigen Details über Blüh- und Schonflächen auf einen Blick

Ökologischer Effekt

  • Grün- und Blühflächen dienen vielen Tieren der offenen Feldflur als Rückzugs- und Nahrungsraum
  • Nützlingsförderung: Ein reiches Blütenangebot dient vielen Insekten als Nahrungsquelle
  • Grün- und Blühflächen vernetzen verschiedene Lebensräume und Ausbreitungsachsen unterschiedlicher Tier- und Pflanzenarten miteinander
  • Grün- und Blühflächen erhöhen die biologische Vielfalt in der Kulturlandschaft
  • Grün- und Blühflächen bereichern das Landschaftsbild

Was wächst auf den Flächen?

  • Blühflächen: Buchweizen, Rauhafer, Öllein, Internatklee, Phacelia, Sonnenblume, Wicke, Koriander, Fenchel, Dill, Rotklee, Futtermalve, Borretsch, Ringelblume
  • Grünflächen: Dauerweide ohne Klee, Wiesenschwingel, Deutsches Weidelgras früh, mittel und spät, Wiesenlieschgras, Wiesenrispe

Wo liegen die Flächen?

  • Salzufler Straße/Löffelsmannskamp

Welche Maße haben die Flächen?

  • Die Größe unserer stillgelegten Flächen beträgt aktuell 110.000 m2, das entspricht 11 ha oder rund 15 Fußballfeldern.

Wie legt man die Maßnahme an?

  • Gezielte Einsaat bis einschließlich 15. Mai
  • Festgelegte Saatgutmischungen

Bewirtschaftungshinweise:

  • Kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, keine mineralische Düngung, keine Wirtschaftsdünger
  • Kein Befahren zulässig
  • Vom 1. April bis 31. Juli kein Mulchen oder Mähen zulässig
  • Mindestens jedes 2. Jahr Mulchen oder Mähen; Kombination mit den Auflagen der "Ökologischen Vorrangfläche" = mindestens einmal pro Jahr Mulchen oder Mähen
  • Keine Nutzung des Aufwuchses zulässig
  • Bodenbearbeitung zur Nachsaat oder Einsaat einer Folgekultur ab 1. August zulässig