Bisher wurden die Gaskunden in Deutschland mit L-Gas aus den Niederlanden versorgt. Aufgrund rückläufiger Fördermengen wird die Versorgung deutschlandweit auf H-Gas umgestellt. Umstellung bedeutet, dass das transportierte Erdgas in einem Netzgebiet (Marktraum) von Erdgas der Gruppe L durch Erdgas der Gruppe H ersetzt wird.
Diese sogenannte Marktraumumstellung (MRU) wird bis 2030 nach und nach in Netzgebieten im Nordwesten und Westen Deutschlands umgesetzt (Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Bremen sowie Sachsen-Anhalt).
Zeitplan: Im Moment befinden wir uns in der Erhebungsphase (Phase 2). Die abschließende Umstellung auf H-Gas erfolgt im Frühjahr 2026.
Aufgrund der Größe des Netzgebietes wurde es in drei Teilnetzgebiete aufgeteilt: Enger, Hiddenhausen und Herford. Die Erhebung beginnt in allen Umstellungsgebieten voraussichtlich im Oktober 2024, die Anpassung im November 2025. Der Schaltzeitpunkt, also der Termin der tatsächlichen Umstellung auf H-Gas, ist für Enger und Hiddenhausen der 14.04.2026 und für Herford der 27.05.2026:
Schaltbezirk | Erhebung | Anpassung | Schaltzeitpunkt |
---|---|---|---|
Enger | 21.10.2024 | 17.11.2025 | 14.04.2026 |
Hiddenhausen | 21.10.2024 | 17.11.2025 | 14.04.2026 |
Herford | 21.10.2024 | 17.11.2025 | 27.05.2026 |
Alle Gasgeräte sind auf die jeweilige Gasqualität eingestellt, mit der sie betrieben werden. L- und H-Gas unterscheiden sich jedoch in ihrer chemischen Zusammensetzung und ihrem Brennwert. Damit Ihre Gasgeräte nach der Umstellung auf H-Gas weiterhin zuverlässig und sicher funktionieren, müssen alle Geräte zunächst erhoben (erfasst) und in einem späteren Schritt technisch angepasst werden.
Nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist der jeweilige Netzbetreiber für die Umsetzung der Erdgasumstellung zuständig. Für Ihren Gasanschluss ist das die Stadtwerke Herford GmbH. Dies gilt unabhängig davon, bei welchem Lieferanten Sie Ihr Gas beziehen.
Sie brauchen nichts zu unternehmen. Wir informieren Sie schriftlich über alle folgenden Schritte. Ab September 2024 erhalten Sie ein Anschreiben mit dem Termin für die Erfassung Ihrer Gasgeräte.
Für die Umstellung Ihrer Gasgeräte entstehen Ihnen keine direkten Kosten. Davon ausgenommen sind die Kosten für mögliche Reparaturen, Geräteaustausch oder Wartung, diese sind vom Geräteeigentümer zu tragen.
Wenn Sie Ihr altes Gasgerät durch ein Neugerät ersetzen, das nicht mehr angepasst werden muss, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Erstattung in Höhe von 100 € pro getauschtem Gasgerät.
Grundlegendes und Termine, Informationen zum Ablauf der Geräte-Erhebung und -Umstellung und zu den Kosten erfahren Sie hier:
Sie haben nach der Erhebung ein neues Erdgasgerät angeschafft oder das bereits erhobene Gerät ersatzlos ausbauen lassen? Der Gerätetausch muss der Stadtwerke Herford GmbH mitgeteilt werden. Bitte benutzen Sie dafür dieses Formular:
Ihr Erdgasgerät ist nicht auf H-Gas anpassbar? Hier können Sie die beiden Anträge auf Kostenerstattung herunterladen und ausfüllen.
Antrag auf Kostenerstattung nach § 1 Abs. 1 GasGKErstV (Kostenerstattungsanspruch für technisch nicht anpassbare Gasgeräte, nur in Verbindung mit dem Antrag auf Kostenerstattung nach § 19a Abs. 3 EnWG)
Antrag auf Kostenerstattung nach § 19a Abs. 3 EnWG (Kostenerstattung für die Installation eines Neugerätes, das im Rahmen der Umstellung nicht mehr angepasst werden muss)
Für Transportkunden in unserem Netzgebiet ändert sich die bilanzielle Abwicklung auf der Basis der aktuellen Kooperationsvereinbarung Gas (KoV). Mit dem für uns zuständigen Fernleitungsnetzbetreiber wurde der Umstellungsfahrplan so weit präzisiert, dass wir bereits heute den technischen Umstellungszeitpunkt benennen können.
Auf der Themenseite der Bundesnetzagentur (BNetzA) finden Sie weitere Information und Hintergründe zur Umstellung von L- auf H-Gas:
Sie haben Fragen zur Marktraumumstellung in Herford, Enger und Hiddenhausen? Fragen Sie unser Erdgasbüro:
Sie erreichen uns montags bis freitags jeweils von 8 bis 18 Uhr.