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Grund- und Ersatzversorgung Erdgas

Wir sind für Herford, Enger und Hiddenhausen der Grundversorger in der Sparte Erdgas. Die Grund- und Ersatzversorgung Erdgas besteht auch für Kunden, wenn ein Versorgungsverhältnis mit einem anderen Lieferanten unterbrochen oder beendet wurde. 

 

Hier finden Sie allgemeine Geschäfstbedingungen zur Grund- und Ersatzversorgung Erdgas

Gasgrundversorgungsverordnung GasGVV

Ergänzende Bedingungen zur GasGVV, gültig ab 14. November 2022

Ergänzende Bedingungen zur GasGVV, gültig ab 1. Januar 2023

Grund- und Ersatzversorgung

Für Haushaltskunden

Es gibt drei veröffentlichte Preise, die in der Bestabrechnung berücksichtigt werden:

  • Der Kleinverbrauch kommt für alle Kunden zur Anrechnung, deren Erdgasverbrauch unter 1.781 kWh/Jahr liegt.
  • Für alle Kunden, deren Erdgasverbrauch höher liegt, sind für den maßgeblichen Preis die Nennwärmeleistung des Heizenergieerzeugers und der Verbrauch notwendig. Zum Jahresende wird sowohl mit dem Haushaltspreis als auch mit dem Vollversorgungspreis der Gesamtpreis ermittelt. Der für den Kunden günstigste Gesamtpreis (beste Preis) wird dann abgerechnet

Die Bestabrechnung endet am 31. Dezember 2022. Ab dem 1. Januar 2023 wird in der Grund- und Ersatzversorgung von Haushaltskunden ein Arbeitspreis und verbrauchsabhängiger Grundpreis abgerechnet.

Ersatzversorgung

Für den beruflichen, gewerblichen- und landwirtschaftlichen Verbrauch

Für die Ersatzversorgung von Kunden mit Erdgas im Niederdrucknetz der Stadtwerke Herford GmbH gelten in Enger, Herford und Hiddenhausen die folgenden Preise. Diese Belieferungsart erfolgt längstens für drei Monate.