22. Vertragsdauer
Hier finden Sie die Information über die aktuelle Laufzeit Ihres Vertrages.
23. Marktlokation
Mit dieser Nummer wird der Punkt, an dem Energie aus dem Netz entnommen (oder dort eingespeist) wird, eindeutig gekennzeichnet. Die Nummer wird von der Bundesnetzagentur vergeben.
24. Codenummer des Netzbetreibers
Der Netzbetreibercode dient der eindeutigen Identifikation des örtlichen Verteilnetzbetreibers, an dessen Netz die Lieferstelle angeschlossen ist.
25. Messstellenbetreiber
Hier informieren wir Sie über den Messstellenbetreiber, der für den Betrieb der entsprechenden Messstelle zuständig ist bzw. den Sie als Messstellenbetreiber gewählt haben.
26. Zählernummer
Hier finden Sie die Angaben zu den Zählernummern der bei Ihnen im Einsatz befindlichen Zähler.
27. Zählerstand alt/neu
In manchen Fällen grenzen wir den Verbrauchszeitraum rechnerisch ab, zum Beispiel bei einem Zähler- oder Tarifwechsel oder bei einer auf Ihren Wunsch erstellten Zwischenrechnung. Der jeweilige Abgrenzungszeitraum ist durch einen Anfangs- und einen Endzählerstand genau festgelegt.
28. Zustandszahl
Temperatur und Druck am Verbrauchsort wirken sich auf den Energiegehalt des Erdgases aus und werden als sogenannte Zustandszahl in der thermischen Gasabrechnung berücksichtigt.
29. Brennwert
Der Brennwert des in das Versorgungsnetz gelieferten Erdgases wird ständig gemessen, wobei der gewichtete Mittelwert im jeweiligen Ablesezeitraum in die thermische Gasabrechnung eingeht.
30. Verbrauch
Den gesetzlichen Vorgaben entsprechend geben wir Ihren Gasverbrauch in Kilowattstunden (kWh) an. Ihr Gaszähler liefert jedoch Angaben über den Verbrauch in Kubikmetern (m³). Die Ermittlung Ihres Verbrauches in kWh erfolgt über eine Umrechnung mithilfe der Zustandszahl und dem Brennwert (kWh/m³) des bei Ihnen eingesetzten Gases gemäß der Formel: m³ x Brennwert x Zustandszahl = Verbrauch in kWh.
31. Abrechnungszeitraum
Im Normalfall rechnen wir Ihren Verbrauch am Ende des Jahres ab, das heißt der Abrechnungszeitraum umfasst 12 Monate. Im Falle eines Umzugs und je Datum des Beginns der Belieferung kann es Abweichungen geben.
32. Preis
Hier finden Sie die Angaben zu Ihrem Arbeits- und Ihrem Grundpreis. Der Arbeitspreis wird bei Erdgas in Cent pro Kilowattstunde angegeben.
Mehrwertsteuer: Zur Entlastung der Kunden in der Energiekrise wurde mit dem Beschluss von Bundestag und Bundesrat die reduzierte Mehrwertsteuer für Erdgas und Wärme von 19 % auf 7 % in der Zeit vom 01.10.2022 bis zum 31.03.2024 rechtswirksam.
Gasspeicherumlage: Die Bundesregierung hat exakte Mindestfüllstände der Gasspeicher zu konkreten Stichtagen per Gesetz vorgegeben. Die dafür bis 01.04.2025 anfallenden Kosten werden durch die sogenannte Gasspeicherumlage finanziert. Indem diese Umlage als Preisbestandteil in den Gaspreis einfließt, werden die Mehrkosten solidarisch auf alle Gaskunden verteilt.
Bilanzierungsumlage: Zur Deckung des zu erwartenden Fehlbetrages aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie wird gemäß der Festlegung der BNetzA u.a. eine Bilanzierungsumlage erhoben. Diese ist von Bilanzkreisverantwortlichen zu tragen, die Entnahmestellen beliefern.
33. Netznutzungsentgelte
Mehrwertsteuer: Zur Entlastung der Kunden in der Energiekrise wurde mit dem Beschluss von Bundestag und Bundesrat die reduzierte Mehrwertsteuer für Erdgas und Wärme von 19 % auf 7 % in der Zeit vom 01.10.2022 bis zum 31.03.2024 rechtswirksam.
Gasspeicherumlage: Die Bundesregierung hat exakte Mindestfüllstände der Gasspeicher zu konkreten Stichtagen per Gesetz vorgegeben. Die dafür bis 01.04.2025 anfallenden Kosten werden durch die sogenannte Gasspeicherumlage finanziert. Indem diese Umlage als Preisbestandteil in den Gaspreis einfließt, werden die Mehrkosten solidarisch auf alle Gaskunden verteilt.
Bilanzierungsumlage: Zur Deckung des zu erwartenden Fehlbetrages aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie wird gemäß der Festlegung der BNetzA u.a. eine Bilanzierungsumlage erhoben. Diese ist von Bilanzkreisverantwortlichen zu tragen, die Entnahmestellen beliefern.
34. Konzessionsabgabe
Hier finden Sie die Entgelte an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen. Daher wird auch die jeweilige Konzessionsabgabe seitens des Netzbetreibers weiterverrechnet und vom Lieferanten in Rechnung gestellt.
35. Vorjahresvergleich
In dieser kleinen Tabelle informieren wir Sie darüber, wie sich Ihr Verbrauch im Vergleich zum Vorjahr entwickelt hat. Damit Sie den Unterschied möglichst einfach und schnell erfassen können, finden Sie ganz rechts in der Tabelle auch eine prozentuale Angabe.