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Rechnungserklärung

Ihre Rechnung enthält eine Vielzahl von Informationen. Um Ihnen den Überblick zu erleichtern, finden Sie hier zu jeder
einzelnen Angabe eine kurze Erklärung, um was es dabei geht.

Beispielrechnung 1

Strom - Gas -
Wasser - Abwasser

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Beispielrechnung 2

Strom - Wasser - 
Wärme - Abwasser

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Dezember-Soforthilfe Erdgas & Wärme

(§ 2 Abs. 4 Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz EWSG)

Als Ihr Erdgas- und Wärmelieferant möchten wir Sie als unsere Kunden über Folgendes informieren: Private Verbraucher und Unternehmen müssen mit stark gestiegenen Preisen für Erdgas und Wärme rechnen und planen. Der Staat möchte daher die teilweise erheblichen Mehrbelastungen abfedern. Um die Haushalte und vor allem kleinere Gewerbekunde kurzfristig zu entlasten, erhalten Erdgas- und Wärmekunden eine Dezember - Soforthilfe. 

Im ersten Schritt wird der Abschlag Dezember 2022 für Erdgas- und Wärmelieferungen nicht erhoben. Im zweiten Schritt erfolgt die genaue Abrechnung der Soforthilfe über die Jahresrechnung 2022, die den Kunden der Stadtwerke Herford GmbH Ende Januar/Anfang Februar 2023 zugeht.

Die Abschläge für Wasser/Abwasser und Strom müssen natürlich bezahlt werden.

 Mehr Informationen finden Sie hier:

Information zur Dezember-Soforthilfe bei Erdgas - Lieferungen 

Information zur Dezember-Soforthilfe bei Wärme - Lieferungen 

Nachzahlung oder Guthaben

...auf der Jahresrechnung? So kommt das zustande: